Über Wahrheit, Bakschisch und Gerechtigkeit in Deutschland

 

Da ich von der Gerichtsverhandlung am Freitag, den 16, Juni, zu der kein Sozialpädagoge vom Lebensraum, bei denen ich in freiwilliger Betreuung war, erschienen war, das schriftliche Urteil erst am 21. Juni erhalten hatte (siehe Kopie) fuhr ich denn nach einer Beantragung auf Beratungshilfe, die sich trotz meiner Überreichung der nötigen Unterlagen am nächsten Tag wegen einer Nachfrage in die Länge gezogen hatte, am Dienstag, den 18. Juli allein zum Landgericht im Wiesbaden, um die Berufung einzulegen.

 

Nachdem ich durch die Sicherheitsschranke gegangen war, suchte ich erst einmal das Beratungszimmer für den Antrag auf Prozesskostenhilfe, um Berufung einzulegen. Zuerst landete ich beim Wiesbadener Amtsgericht, aber die wiesen mich dann schnell in die richtige Richtung zum Landgericht und nach einigem hin und her befand ich mich vor der Zimmertür der Beratungsstelle des Landgerichts.

 

Die Tür war verschlossen! Oh, dachte ich, hier guckst du jetzt ganz genau hin, ob ich mich nicht in irgendetwas geirrt hatte. Nein, da stand wirklich: „Öffnungszeiten vom 9-12 Uhr“ – zumindest war ich, wie ich mit einem schnellen Blick auf die Uhr feststellte, in der Zeitschiene, und der Dienstag gehörte auch zu den Tagen, an denen geöffnet war.

 

Gut, dachte ich, da ist wohl ein Problem und sah mich im Flur um, um zu sehen, wen ich wohl fragen könnte. Ein Herr kam vorbei, und ich sprach ihn an: „Warum ist hier keiner da? Hat man gehört, dass ich komme, und einen Bakschisch verteilt, damit ich vor geschlossenen Türen stehe?“

Der Herr guckte verdutzt und meinte dann: „Oh, dann müssen Sie in die obere Etage gehen, da werden Sie dann beraten!“

Ich bedankte mich und machte mich auf den Weg in die obere Etage. Dort wurde ich zu einem kleinen Büro gewiesen. An der Tür angekommen, sah ich zuerst einmal eine ganze Menge Aktenhaufen, die auf Regalen, Boden und einem kleinen Schreibtisch lagen.

Fast hätte ich die schlanke Dame übersehen, die versteckt hinter den Akten an dem kleinen Schreibtisch saß.

Ich stellte mich vor und gemeinsam nahmen wir dann meinen Antrag auf Prozesskostenhilfe auf. Dabei stellte ich dankbar fest, dass die Dame sich sehr viel Zeit nahm, und wir formulierten gemeinsam einen Schrieb, der die Grundlage zu meiner Berufung darstellen sollte.

 

Nach einigen Tagen erhielt ich folgende Bestätigung meines Antrages, den ich, da ich einen sehr guten Eindruck von dieser Dame gewonnen hatte, nur flüchtig überlas und abheftete. Später nahm ich ihn noch mal heraus und als Deutsch-Nachhilfelehrerin fiel mir folgende Formulierung auf:

 

Der Satz: „…vertreten derzeit durch die Betreuerin….“

 

steht vor

 

„…ausgewiesen durch den Personalausweis…“ und es wird nicht präzisiert, dass es sich bei mir um eine freiwillige Betreuung handelt.

 

Folglich muss man schon sehr gut Deutsch sprechen, um zu merken, dass in der Einzahl gesprochen wurde, d.h., dass ich alleine die Prozesskosten beantragt hatte.

Außerdem bestand ein Irrtum bezüglich des Datums, an dem mir das Urteil zugestellt worden war. Na gut, dies hätte ich wohl doch berichtigen müssen, also ich die Abschrift zugeschickt bekommen hatte! Nach dem Motto: „Vertrauen ist gut - Nachgucken besser!“

Denn ich hatte den Umschlag mit dem Zustellungsdatum des Urteils bei der Aufnahme meines Antrages vorlegen müssen, um zu beweisen, dass der Antrag auf Prozesskostenhilfe und die Berufung noch in der Frist erfolge.

 

Dies hatten wir gemeinsam überprüft.

 

 

Heute bekam ich folgende Ablehnung vom Landesgericht:

 

 

Ich musste daran denken, dass bei dem Antrag sämtliche Unterlagen in Kopie abgegeben worden waren, unter anderen auch das Urteil, und dass in dem der Termin der Gerichtsverhandlung, der 16, Juni, natürlich angegeben war. Sprich, ein saumäßige Arbeit, für die ich im Handel sicherlich gefeuert worden wäre.

 

Nun, nach einem ersten Wutanfall beschloss ich, noch mal innerhalb der 10 Tage vorbeizuschauen, allerdings nicht mehr auf einer Berufung zu bestehen, da man hier mit Geld wohl gleichere Rechte hat, und der Aufwand dann wirklich nichts, außer meinen realen Ruin bringen würde.

 

Vor allem, da ich feststellen musste, dass ich von den drei Verträgen, die ich für den Umzug durchgegangen war, zwei berichtigen musste, wobei bei einem diese Berichtigung eine Preissteigerung von 100% hervorrief, beim Zweiten, den ich dann annehmen musste, nur Formfehler vorlagen, während der einzige korrekte Vertrag von einem Anbieter aus Rheinland-Pfalz, der sich auch persönlich bemüht hatte, nicht einmal in Betracht gezogen wurde.

 

Mein Fazit aus dieser Erfahrung bestand aus einem: „Na gut, ihr wählt, was ihr haben wollt, aber nicht mehr mit mir!“ Wobei ich das ihr absichtlich klein schreibe.

 

Auf jeden Fall hatte ich meinen Auszugstermin gerade erhalten, und beschloss, ohne zurück zu blicken, das Land zu wechseln. Nochmals würde ich für den Rheingau nicht die Werbung machen, die ich einst mit dem Freundeskreis Meursault für Rüdesheim gemacht hatte. (Fotos siehe unter der Rubrik: Porträt)